Tel.: 0173 64 36 100
Im Norden Berlins
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Allgemeine Geschäftbedingungen
AGB
Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Hundetraining Janine Fink (im Folgenden: Trainerin) und Verbrauchern, die bei Hundetraining Janine Fink Unterricht wahrnehmen (im Folgenden: Hundeführer).
§ 1 Vertragsinhalt
Bei dem zwischen der Trainerin und dem Hundeführer geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Hundeführer bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Hundeführer erhält von der Trainerin lediglich Handlungsvorschläge für eine artgerechte Hundeerziehung. Die Trainerin schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele.
§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Mit der Anmeldung per Telefon, Email, Whats App oder persönlich zu einem Angebot der Trainerin bietet der Hundeführer verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldung ist bindend für den Hundeführer und verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Gebühr, die sich aus den jeweils gültigen Preislisten ergibt. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch die Trainerin zustande. Durch den Vertragsabschluss gelten diese AGB´s als anerkannt
§ 3 Bezahlung
Mit der Anmeldung, d.h. mit dem verbindlichen Abschluss des Vertrages gemäß § 2 ist die Zahlung der Gebühr für die vereinbarte Leistung fällig. Die Zahlung hat sofort und ohne Abzug, nach Rechnungserhalt auf das angegebene Konto oder bar zu erfolgen.
§ 4 Vorzeitiger Abbruch der Trainingseinheit durch Hundeführer
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Bei vorzeitig vollständigem oder teilweisem Abbruch der Teilnahme an der vereinbarten Leistung durch den Hundeführer wird die Gebühr für die Leistung nicht erstattet.
§ 5 Teilnahmeausschluss
Läufige Hündinnen sind – außer beim Einzeltraining/Verhaltensberatung und nach Absprache mit der Trainerin – von der Teilnahme in gemischten Hundegruppen ausgeschlossen. Individuelle andere Absprachen sind im Einzelfall möglich.
§ 6 Absage von Trainingseinheiten
Der Termin kann bis 24 Stunden vorher telefonisch, per SMS oder WhatsApp kostenfrei abgesagt werden. Wird der Termin später abgesagt oder per Email, dann ist der volle Betrag zu zahlen. Mit Vereinbarung eines Termins erkennen Sie die Absageregelung an.
§ 7 Haftung der Trainerin und des Hundeführers
Die Trainerin haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haftet die Trainerin auch für Fahrlässigkeit. Die Trainerin haftet nicht für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die durch Anwendung der gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden, die durch teilnehmende Hunde und Hundeführer entstehen. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Hundeführer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings- und Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko. Die Trainerin haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden. Der Hundeführer haftet für die von ihm und von seinem Hund verursachten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen allein auch gegenüber Dritten und stellt die Trainerin von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Trainingseinheiten frei.
Der Hundeführer übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Trainerin handelt und sich auf öffentlichem Gelände befindet. Der Hundeführer versichert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.
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Soweit es im Rahmen der Ausbildung sinnvoll ist den Hund von der Leine zu lassen, weist die Trainerin ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen hin. Die Trainerin kann nur eine Empfehlung aussprechen, der Hundeführer handelt eigenverantwortlich.
§ 8 Mitwirkungspflicht
Der Hundeführer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber der Trainerin zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen. Es wird die aktive Mitwirkung und Durchführung an den Trainingseinheiten erwartet. Ebenso ist es Voraussetzung, dass sich der Hundeführer an die Anweisungen der Trainerin hält.
§ 9 Fragebogen zum Hund
Der Hundeführer verpflichtet sich, alle Fragen im Fragebogen der Verhaltensberatung/Einzeltraning wahrheitsgemäß zu beantworten.
§ 10 Bild- und Videoaufzeichnungen
Der Hundeführer erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm und seinem Hund während des Trainings aufgenommenes Bild- und/oder Videomaterial bei Werbekampagnen, Vorträgen und Seminaren der Trainerin zu Ausbildungszwecken verwendet werden darf. Abweichende Absprachen sind möglich.
§ 11 Gewaltfreies Training
Bei dem Training wird auf Hilfsmittel und Maßnahmen verzichtet, die dem Hund offensichtliche Schmerzen oder Leiden zufügen. Die Trainerin behält sich das Recht vor, Hundeführer, die gegen diese Anweisungen verstoßen, ohne Erstattung der Kursgeb ühren von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
§ 12 Urheberecht
Das Urheberecht an den ausgehändigten Unterlagen liegt ausschließlich bei der Trainerin. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichungen oder jede Art der öffentlichen Verwendung bedürfen der vorherigen Zustimmung der Trainerin.
§ 13 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§ 14 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Oranienburg.